Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume in Thüringen optimiert

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Um die Gemeinden bei ihren Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung noch mehr unterstützen zu können, ist die Richtlinie zur „Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume in Thüringen“ noch einmal deutlich erweitert worden.

Die wesentlichen Neuerungen betreffen den Kreis der Zuwendungsempfänger. Neben den Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern sind auch Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise (Gemeindeverbände) künftig Zuwendungsempfänger.

Der Förderhöchstsatz wurde auf bis zu 90 % angehoben. Machbarkeitsstudien werden mit bis zu 50.000 Euro bezuschusst, sofern diese landkreisweise erstellt werden.

Neu ist auch die Förderung der Leerrohrverlegung, soweit der Zuwendungsempfänger selbst Bauherr ist.

Bereits seit Mitte November 2008 können Gemeinden die erforderlichen Formulare sowie Hinweise zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume in Thüringen unter www.thueringen.de/de/landentwicklung/aufgaben/entwicklung/breitbandversorgung/
herunterladen. Dort sind auch die Grundlagen für die Förderung, die Texte der Fördergrundsätze aus der Gemeinschaftsaufgabe, der wettbewerbsrechtlichen Genehmigung der EU-Kommission und die Richtlinie nachzulesen.

Vollständige Förderanträge werden von den Ämtern für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha, Gera und Meiningen angenommen.

„Mit der beträchtlichen Erhöhung der Fördersätze bis zu 90 % besteht nun kein Hinderungsgrund mehr, die Breitbandversorgung in den Dörfern und Kleinstädten zu verbessern. Ich erwarte, dass die Gemeinden die Möglichkeiten nutzen, die Breitbanderschließung aktiv betreiben und sich ?fit für die Zukunft? erweisen.“, so Stefan Baldus, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt.

Katrin Trommer-Huckauf
Pressesprecherin

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