Viele Kunden sind der Annahme, dass ihre
Gewerbeversicherung nur im Herbst beziehungsweise bis zum Jahresende
gekündigt werden kann. Mitnichten! Eine Kündigung und ein Wechsel
sind jederzeit möglich! Finanzchef24 erklärt die Unterschiede bei den
Kündigungsfristen und bietet einen kostenlosen Produktvergleich auf
www.finanzchef24.de.
Zwar enden viele Versicherungsverträge im Herbst, Kunden mit
Gewerbeversicherung haben allerdings jederzeit die Chance auf einen
Wechsel. Denn: Gewerbeversicherungen haben in der Regel eine
Vertragslaufzeit von einem Jahr mit einer Kündigungsfrist von drei
Monaten. Sie können also – je nachdem, wann sie abgeschlossen wurden
– auch während des Jahres gekündigt werden. Außerdem gibt es Fälle,
in denen außerordentlich gekündigt und gewechselt werden kann. „Ein
Blick in die eigene Police lohnt sich immer“, erklärt Hendrik
Rennert, Geschäftsführer, Finanzchef24 GmbH. „Einmal, um sich über
die vereinbarte Kündigungsfrist zu informieren, und zum Zweiten, um
zu überprüfen, ob man mit seinem Produkt überhaupt noch auf der
sicheren – oder kostengünstigen – Seite ist.“
Ordentliche Kündigung (Ablaufkündigung)
Die Kündigungsfrist beträgt in den meisten Fällen drei Monate zum
Vertragsablauf. Dieser Vertragsablauf kann auch „unterjährig“ sein,
je nachdem, wann die Versicherung abgeschlossen wurde
(Hauptfälligkeit). Die Hauptfälligkeit steht in der Regel auf der
ersten Seite des Versicherungsscheins, nicht im Bindungswerk, da
dieses Allgemeingültigkeit hat. Eine ordentliche Kündigung muss
schriftlich erfolgen – im Idealfall als unterschriebenes Fax an den
Versicherer mit dem Sendebericht als Nachweis des Zugangs der
Kündigung. Vorsicht: Dass die Kündigung tatsächlich zugegangen ist,
muss im Zweifel der Kunde beweisen.
Außerordentliches Kündigungsrecht
In bestimmten Fällen kann der Kunde von einem außerordentlichen
Kündigungsrecht Gebrauch machen. Im Schadenfall: Nach Abschluss der
vollständigen Regulierung des Schadens kann der Vertrag innerhalb von
vier Wochen außerordentlich gekündigt werden. Bei einer
Prämienanpassung: Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn
der Versicherer aufgrund einer Anpassungsklausel die Prämie erhöht,
ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend
ändert. Die Kündigung kann dem Versicherer gegenüber innerhalb eines
Monats nach Wirksamkeit der Erhöhung ausgesprochen werden. Bei
Risikofortfall: Besteht das versicherte (Haupt)Risiko nicht mehr, hat
der Kunde das Recht, außerordentlich zu kündigen. Ein Beispiel wäre
die Versicherung einer Maschine, die der Kunde nun abgeschafft hat.
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Der Check der Kündigungsfristen ist die perfekte Gelegenheit, den
Gewerbeversicherungsvertrag gleich etwas genauer unter die Lupe zu
nehmen. Es gilt, einige wichtige Aspekte zu klären: Muss die
Versicherung eventuell angepasst werden, um weiterhin wirksamen
Schutz zu haben, weil sich die geschäftlichen Parameter geändert
haben? Gibt es dieselben Leistungen woanders vielleicht günstiger?
Was tun, wenn die im Juli 2013 angekündigten Erhöhungen der
Versicherungsprämien umgesetzt werden? Gegebenenfalls lohnt sich ein
Wechsel! Kunden können sich diesbezüglich unverbindlich und kostenlos
auf www.finanzchef.de informieren. Finanzchef24 kennt die besten
Gewerbeversicherungstarife, die individuell auf den jeweiligen
Unternehmer und seine Branche zugeschnitten sind.
Über Finanzchef24
Finanzchef24 ist ein unabhängiges Online-Vergleichsportal für
Gewerbeversicherungen. Kleinunternehmer und Selbständige können auf
www.finanzchef24.de kostenfrei Versicherungen vergleichen sowie
schnell und bequem zum idealen Preis-Leistungs-Umfang eine
Versicherung online abschließen. Die Abfrage individueller
Rahmenbedingungen ermöglicht eine eingängige Risikoanalyse, die als
Basis für einen passgenauen Vorschlag von Versicherungen und
Geschäftskonten dient. Geschäftsinhaber und Selbständige aus rund 730
Betriebsarten wie Dachdecker, Installateure, Gastronomen, IT-Berater,
Hausmeister, Friseure, Gebäudereiniger oder Werber können aus dem
Produktsortiment von 18 renommierten deutschen Versicherern
auswählen. Damit ist Finanzchef24 das erste deutsche Unternehmen, das
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