„Bislang mussten wir weitgehend tatenlos zusehen,
wenn unsere Filme über illegale gewerbliche Portale wie z.B. kinox.to
oder movie4k.to angeboten und verbreitet wurden. Oftmals schon mit
Kinostart, spätestens zu Beginn der DVD-Auswertung. Mit dem gestrigen
Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) können Gerichte
Internetanbieter dazu verpflichten, Webseiten, die illegale Inhalte
anbieten, für ihre Kunden zu sperren. Auch das Internet ist auf
rechtsstaatlich garantierte Rahmenbedingungen angewiesen, und daher
ist die Entscheidung des EuGH ein sehr wichtiger Meilenstein für die
Kreativindustrie.
Das Urheberrecht muss nicht eingeschränkt, sondern gestärkt und
geschützt werden. Es gibt Kreativen die Freiheit, an einer
Marktwirtschaft teilzunehmen. Dazu gehört auch die Freiheit, die
illegale Nutzung eines Werks per Gerichtsbeschluss zu untersagen.
Wir gehen davon aus, dass auf Basis dieser höchstinstanzlichen
Rechtsprechung nun endlich auch deutsche Gerichte in diesen oder
ähnlich gelagerten Fällen Internetanbietern aufgeben, ihren Kunden
das Aufrufen von illegalen Angeboten unmöglich zu machen.“
Martin Moszkowicz (Vorstandsvorsitzender der Constantin Film AG)
Pressekontakt:
Für Rückfragen:
Constantin Film
Filmpresse
Telefon: 089 44 44 60 100
E-Mail: filmpresse@constantin-film.de
Weitere Informationen unter:
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