Ein neues Gesetz und jetzt?

Gesetzliche Änderungen sind für jeden Unternehmer ein wichtiges Thema – denn dies bedeutet, dafür zu sorgen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Das hierfür richtige Produkt zu finden, ist für viele ein lästiges und zeitaufwendiges Unterfangen.
Seit dem 01. 01. 2015 gilt das modifizierte Gesetz – kurz das GoBD (ehemals GDPdU und GoBS) – in dem die Grundlagen zum ordnungsgemäßen Aufbewahren von firmenrelevanten Emails sowie steuerrechtlichen Unterlagen, Aufzeichnungen und Büchern in elektronischer Form und der entsprechende Datenzugriff vorgeschrieben wurde.

Sicherheit – ein gutes Gefühl

Zur ordnungsgemäßen Umsetzung der jeweils geltenden rechtlichen Anforderungen, wie auch hier beim GoBD, ist die Geschäftsführung verpflichtet.

Nochmals kurz zusammengefasst: Seit dem 01. 01. 2015 müssen lt. GoBD firmenrelevante E-Mails und steuerrechtliche Unterlagen revisionssicher, jeder Zeit verfügbar, vollständig, unveränderbar und maschinell auswertbar mindestens 6 Jahre zur Verfügung stehen.
Werden die gesetzlichen Anforderungen nicht eingehalten, drohen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen wie beispielsweise:
– eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren (§ 283 STGB)
– Schadensersatzansprüche (§ 280ff. BGB und § 241 Abs. 2 BGB)
– Steuerliche Konsequenzen, wie Strafzahlungen an das Finanzamt (§ 162 AO)

Hilfreich für Unternehmer zum Einhalten des neuen Gesetzes ist das neueste Produkt der Firma Moon Valley GmbH – das b-click Email-Archiv.

Denn: Das b-click Email-Archiv bietet genau das, was kleine und mittelständische Unternehmen benötigen. Eine rechtskonforme Archivierungslösung mit zahlreichen Suchfunktionen. Das b-click Email-Archiv ist einfach zu handhaben, selbsterklärend und – was jeder Unternehmer schätzt – es ist kostengünstig.

Sie muessen eingeloggt sein um einen Kommentar zu schreiben Einloggen