Talkmaster-Software mit neuen Kostenhinweisen im Service 0180

Betroffen sind Rufnummern, die mit 01801, 01802, 01803, 01804 oder 01805 beginnen. Anrufe aus dem Mobilfunknetz dürfen dann höchstens 42 Eurocent pro Minute oder 60 Eurocent pro Verbindung kosten. Die Bundesnetzagentur hat die Regelung insofern eingeschränkt, als jeder Anruf pro Minute abgerechnet werden muß. Daher gilt in der Praxis ausschließlich die Obergrenze „42 Cent pro Minute“.

Jeder Kunde eines Netzbetreibers, der sich unter einer solchen Nummer anrufen läßt, muß in seiner Werbung auf die neuen Preise hinweisen. Die bisher verwendete Aussage „Mobilfunkpreise können abweichen“ ist nicht mehr zulässig. Der neue Text kann zum Beispiel lauten: „01805-999999 (Anrufe aus dem Festnetz kosten 14 Cent/Minute, aus dem Mobilfunknetz höchstens 42 Cent/Minute)“.

Auch Telefonansagen, die auf eine 0180-Nummer verweisen oder zu Beginn eines Anrufs den Preis nennen, müssen der neuen Bestimmung genügen. Die Formulierung „Mobilfunkpreise können abweichen“ ist nicht mehr zulässig. Anwender der Windows-Software „Talkmaster-Anrufbeantworter“, „Talkmaster-Zentrale“ oder anderer Talkmaster-Telefonie-Software brauchen nur in den mitgelieferten Ansagen auszuwählen. Denn schon seit Ende 2009 sind in den Programmen und den kostenlosen Updates geeignete Ansagen enthalten, die mit Profi-Sprecherinnen und –Sprechern aufgenommen worden sind.

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