
Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz geht
Deutschland seit dem Jahr 2015 einen wichtigen Schritt in Richtung
Digitalisierung des Fahrzeugwesens. Sukzessive wurden immer mehr
Zulassungsprozesse ins Internet verlagert. Die finale Umsetzung der dritten
Stufe von i-Kfz soll noch in diesem Jahr geschehen. Doch welche Vorteile gehen
damit einher und ist ein Besuch in der Zulassungsstelle vor Ort überhaupt noch
nötig?
Die wichtigsten Details auf einen Blick:
- Internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz seit
2015 in der Umsetzung - Plan: Ummeldung und Neuzulassungen ab 2019
möglich - Status quo: Verhaltene Freude und wenig
Konkretes
Was bisher möglich war: Kennzeichen reservieren und Fahrzeug abmelden
Seit 1. Januar 2015 wird die internetbasierte Fahrzeugzulassung
i-Kfz in Deutschland umgesetzt. Seit diesem Stichtag verfügen die
Zulassungsbescheinigung Teil 1 sowie die Plakette über Sicherheitscodes. Diese
sind eine Art doppelte Verifizierung. Nur wer im Besitz der Fahrzeugpapiere und
des Nummernschilds ist, ist berechtigt, ein Fahrzeug abzumelden.
Bevor Fahrzeughalter überhaupt dazu kommen, sich in das
Online-Portal der Zulassungsstellen einzuloggen, müssen sie sich mit der elektronischen
Ausweisfunktion des Personalausweises digital verifizieren. Auch das ist
eine Zugangshürde und gleichzeitig eine Sicherheitsmaßnahme, um die digitale
Kfz-Zulassung vor Missbrauch zu schützen.
Seit Januar 2015 kann man Fahrzeuge im Internet abmelden.
Möglich ist seit einiger Zeit außerdem die Reservierung von
Wunschkennzeichen. Einige Shops, darunter kennzeichenking.de bieten
einen besonderen Service: Sie ermöglichen es, das gewünschte Kennzeichen zu
reservieren und es dabei gleich online zu bestellen. Das ist nicht nur
praktisch, sondern in erster Linie auch günstiger als beim Schilderservice vor
Ort. Die Preisersparnis bewegt sich im Bereich von rund 40 Prozent.
Stufe 3 von i-Kfz: E-Auto im Internet zulassen
Doch mit der Abmeldung alleine ist es nicht getan. Erklärtes
Ziel der federführenden Behörde, des Bundesamts für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI), ist es, alle Zulassungsprozesse ins Internet zu
verlagern. Dafür wurden nach und nach Änderungen durchgeführt. Seit Oktober
2017 werden Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt
abgelegt. So kann man HU- und Sicherheitsprüfungsdaten mittlerweile in Echtzeit
abrufen.
Ein weiterer Stichtag war der 1. Januar 2018. An diesem
Datum trat eine Verordnung in Kraft, dass nun auch die
Zulassungsbescheinigung Teil 2 mit einem Sicherheitscode ausgestattet
werden soll. Somit sind nun beide Fahrzeugpapiere – der ehemalige
Fahrzeugschein und der -brief – mit Codes versehen. Sie dienen, wie erwähnt,
als Verifizierungsmöglichkeit. Künftig auch für die Neuzulassung, die
Umschreibung und alle möglichen Varianten der Wiederzulassung.
Schlussendlich wird es so möglich sein, Kennzeichen online
zu reservieren und zu bestellen. Zeitgleich lässt sich der Antrag auf
Zulassung im Internet stellen. Dieser wird dann vom Sachbearbeiter in der
Behörde geprüft. Ist die Prüfung erfolgreich, erhält der Fahrzeughalter einen Brief
mit den Zulassungspapieren und der Plakette. Ein Besuch in der Zulassungsstelle
ist dann also nicht mehr notwendig.
Prognosen und Wissenswertes: Das ist der aktuelle Stand
Was den aktuellen Stand von i-Kfz angeht, kann man sich nur
auf die aktuellsten Meldungen des BMVI verlassen. Die Behörde nennt bis dato keinen
konkreten Starttermin. Bislang ist es also noch unklar, ob der anvisierte
Rollout im Herbst 2019 erfolgen kann.
Ins Auge fällt jedoch, dass die Informationen auf der
Website immer detaillierter werden. Bekannt wurde jüngst zudem, dass die Zahlungsmöglichkeiten
je nach zuständiger Zulassungsstelle variieren können. Es bleibt also
abzuwarten, wie es mit der dritten Stufe von i-Kfz weitergeht.