Warum Paragraph 14a ein Meilenstein der Energiewende ist

Warum Paragraph 14a ein Meilenstein der Energiewende ist

Die deutsche Stromversorgung kannte in der Vergangenheit sicherlich schon entspanntere Zeiten. Spätestens mit dem Aufkommen der E-Mobilität, Photovoltaikanlagen in Privathaushalten und der steigenden Anzahl von Wärmepumpen ist Deutschland allerdings auf einen drastischen Kurswechsel angewiesen – und den muss die Politik dringend vorgeben. Sollen erneuerbare Energien optimal integriert und die Versorgungssicherheit gewährleisten sein, sollen aus den einst passiven Stromkunden aktive Teilnehmer im Smart Grid von morgen werden, ist eine klare Gesetzeslage notwendig. Wir erleben aktuell eine gigantische Transformation, deren Erfolg nicht zuletzt von einem politischen Willen, neuen Technologien, offenen Standards und einer engen Kooperation aller beteiligten Akteure abhängt. Nun gibt es mit dem Paragraph 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG, www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__14a.html) ein wichtiges Bekenntnis für eine konsequentere Energiewende von Seiten der Bundesregierung und der Bundesnetzagentur (BNetzA). Worum geht es?

Kern des neuen Gesetzes, das bereits Anfang 2024 in Kraft getreten ist, ist die Nutzungspflicht für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Klimageräte, Batteriespeicher oder private Wallboxen zum Laden von Elektrofahrzeugen. Betroffen sind auch die Netzbetreiber, die per Gesetz den Neuanschluss dieser Komponenten nicht verweigern dürfen. Das Ziel dahinter: Leistungsstarke Verbrauchseinrichtungen schnell ans Netz zu bringen, bei hoher Netzbelastung zeitweise eine Leistungsbegrenzung der Geräte durchsetzen zu können und die digitale Kommunikation zwischen Anbietern und Verbrauchern sicherzustellen. Eine komplette Abschaltung der Geräte ist ausgeschlossen, das externe Signal kann lediglich den Energieverbrauch begrenzen, um die Netzstabilität zu gewährleisten.

Was zunächst nur nach neuen Verpflichtungen und Vorschriften klingt, ist nicht nur ein extrem wichtiger Schritt auf dem Weg zum intelligenten Stromnetz, der Paragraph 14a kann zukünftig auch zu einem wirksamen Mittel gegen netzkritische Zustände werden. Er ist die Grundlage für einen längst überfälligen Hebel im Kampf gegen die energetische Unterversorgung, Stromausfälle und den Flickenteppich an dezentralen, isolierten Komponenten, die zukünftig Teil des Smart Grid werden müssen, um es überhaupt steuerbar zu machen. Dafür benötigt Deutschland dringend die gesetzlichen Rahmenbedingungen – sowie offene Standards und Kommunikationsprotokolle, um etwa hochsensible Informationen wie Leistungslimitierungen in einer gut vernetzten Infrastruktur auszutauschen.

Der Beschluss und das Inkrafttreten des Paragraphen 14a sendet dafür die richtigen Signale und ist ein willkommener Schritt auf dem Weg hin zu einer intelligenten und effizienten Energieversorgung. Dennoch ist er nur ein Baustein in einer sehr viel komplexeren Entwicklung, die zukünftig weitere Anforderungen an Anbieter und Technologien stellen wird, etwa mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende, dem Messstellenbetriebsgesetz oder dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Anforderungen, die eine langfristige Versorgungssicherheit gewährleisten und netzkritische Zustände verhindern müssen. In der Praxis sind diese Aspekte nur mit offenen Standards und Protokollen realisierbar. So ist beispielsweise die Übertragung von Leistungswerten eine Grundvoraussetzung für den stabilen Netzbetrieb und den Einsatz effektiver Energiemanagementsysteme, die Endgeräte optimal aussteuern können – wer entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen für den grundlegenden Datenaustausch und Kommunikationskanäle sucht, sucht bisher allerdings vergebens. Eine Nachschärfung des Paragraphen 14a muss hier den nächsten wichtigen Impuls geben, um den sensiblen Informationsaustausch zwischen Energieversorger, Netzbetreiber und der Anwenderseite auf ein solides juristisches Fundament zu stellen und die Notwendigkeit von Standards zu unterstreichen.

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