Smarte Gebäudetechnik bringt Mieter in rechtliche Unsicherheit

Smarte Gebäudetechnik bringt Mieter in rechtliche Unsicherheit

Das Kernproblem liegt in der Technik selbst. Moderne Gebäudesysteme senden oft automatisch Daten wie Raumtemperatur oder Geräteinformationen, auch wenn Mieter den Funktionen nie zugestimmt haben.

Sprachassistenten lauschen im Standby-Modus permanent auf Aktivierungswörter. Diese Hintergrundaktivitäten können bereits als personenbezogene Datenverarbeitung gelten.

„Viele Unternehmen denken, sie seien sicher, wenn sie einfach nicht einwilligen. Denn die DSGVO verlangt für solche Fälle eigentlich eine aktive, informierte Einwilligung“, erklärt ein Frau Wiemer von Wiemer Arndt. „Die Realität sieht jedoch komplexer aus.“

Die gute Nachricht: Sind die smarten Funktionen vom Vermieter technisch vollständig deaktiviert, brauchen Mieter keinen formellen Widerspruch zu erklären. Das Widerspruchsrecht der DSGVO greift nur bei tatsächlich stattfindender Datenverarbeitung.

„Entscheidend ist die schriftliche Bestätigung der Deaktivierung durch den Vermieter“, betont Frau Wiemer. Diese Dokumentation schütze vor späteren Rechtsunsicherheiten und erfülle die Rechenschaftspflicht der DSGVO.

Experten empfehlen trotzdem Vorsicht bei technischen Änderungen. Installiert der Vermieter neue Geräte oder führt Updates durch, müssen Mieter prüfen, ob wieder Daten verarbeitet werden.

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