Verbraucherschutz im Fokus: Widerrufsbutton wird ab Juni 2026 verpflichtend

Essen, September 2025 – Ab dem 19. Juni 2026 gilt im deutschen Onlinehandel eine neue gesetzliche Vorgabe: Jeder Shop muss einen deutlich sichtbaren „Widerrufsbutton“ bereitstellen, über den Kunden ihre Bestellung mit einem Klick digital widerrufen können. Ziel der Regelung ist es, die Verbraucherrechte im E-Commerce zu stärken und den Rücktritt von Verträgen einfacher, transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten.

Für Händler bedeutet das: rechtzeitig prüfen, ob das Shopsystem technisch vorbereitet ist. Wird der Button nicht fristgerecht integriert, drohen Abmahnungen oder Bußgelder. Die Erfahrung zeigt, dass gesetzliche Anpassungen im Onlinehandel oft kurzfristig umgesetzt werden müssen – wer frühzeitig reagiert, vermeidet Risiken.

Auch für Kunden bringt die Neuerung klare Vorteile. Der Widerruf wird nicht mehr über komplizierte Formulare oder langes Suchen im Kleingedruckten abgewickelt, sondern kann direkt online erfolgen. Das schafft Transparenz und stärkt das Vertrauen in den jeweiligen Shop. Gleichzeitig wird die Hemmschwelle für Kunden gesenkt, ihre Rechte im Widerrufsfall auch tatsächlich wahrzunehmen.

„Viele Händler unterschätzen den Zeitfaktor. Wer bis kurz vor Inkrafttreten der Pflicht wartet, stößt auf technische Engpässe. Zudem schafft ein transparenter Widerrufsprozess Vertrauen beim Kunden. Händler, die frühzeitig reagieren, haben rechtliche Sicherheit und zeigen ihren Kunden Serviceorientierung. Das sehen wir als Chance, sich positiv vom Wettbewerb abzuheben“, erklärt Geschäftsführer Dominic Alimi.

Um die Umsetzung für Shopware-Nutzer zu erleichtern, hat die Essener Digitalagentur media:meets GmbH ein entsprechendes Plugin „Widerrufsbutton & Online-Widerrufsformular für Shopware 6 entwickelt, das die neue Pflichtregelung abbildet und eine rechtssichere Integration ermöglicht.

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