Das ägyptische Ministerkabinett
kündigte eine Überarbeitung des derzeitigen Kommunikationsrechtes,
und insbesondere des Paragraph 67 an, der vorsieht, dass die
zuständigen Behörden des Landes Dienstanbieter und Mobilfunkbetreiber
anweisen können, ihre Dienste im Falle einer jeglichen Katastrophe
oder einer Situation, welche die nationale Sicherheit des Landes
gefährden, einzustellen.
(Foto: http://www.newscom.com/cgi-bin/prnh/20110415/449937 )
Das Ministerkabinett beschrieb die Entscheidung, die mobile
Kommunikation und das Internet abzuschneiden – wie sie von früherem
Regime während der ägyptischen Revolution getroffen wurde – als
„unangemessen“.
Das Kabinett betonte, dass der Prozess der Paragraphänderung sich
nach ähnlichen Paragraphen in Kommunikationsgesetzen richten wird,
die in demokratischen und transparenten Ländern verabschiedet wurden,
und sagte, dass der geänderte Paragraph nicht dazu verwendet wird,
die Rechte der Bürger auf Informationen einzugrenzen oder ihre
Sicherheit zu gefährden.
In seinem Kommentar zu der Ankündigung sagte Dr. Magued Osman,
ägyptischer Minister für Kommunikation und Informationstechnologie,
„Das Abschneiden der Kommunikationsmittel und des Internets wird in
Zukunft nicht wieder vorkommen, da das Ministerium momentan einen
Gesetzesentwurf zur Änderung einiger Paragraphen des
Telekommunikationsgesetzes Nr. 10 und insbesondere des Paragraph 67
vorbereitet, um allen Körperschaften das unilaterale Abschneiden von
Kommunikationsmitteln und Internet zu untersagen.“
Das Kabinett begrüsste auch die Verbesserungen des ägyptischen
IKT-Sektors seit 1999 und die weitergeführten Programme und
Initiativen zur Verbreitung der Nutzung des Internets unter den
verschiedenen Gesellschaftsgruppen in Ägypten, was zu über 22
Millionen Internetnutzern führte.
Die nationale Telekommunikationsaufsichtsbehörde (NTRA)
überarbeitet derzeit den Paragraphen und wird die erforderliche
Änderung in den kommenden Wochen zur Verabschiedung vorschlagen.
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