Den Kunden des Regensburger Unternehmens proSoft EDV-Lösungen GmbH & Co. KG steht ein weiterer Servicepunkt zur Verfügung. proSoft hat für die Personaldienstleister in dem Programmteil proSoft-Lohn der Software AÜOffice® eine GDPdU-Schnittstelle eingerichtet. Dies ermöglicht nun diesen Unternehmen bei einer Lohnsteuerprüfung seitens des Finanzamtes die angeforderten Daten digital zur Verfügung zu stellen und zu übertragen.
Unter GDPdU versteht man die Grundsätze zum Datenzugriff und Prüfbarkeit digitaler Unterlagen. Es handelt sich hierbei um eine Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums, in dem diese bestimmte Rechtsnormen aus der Abgabenordnung und dem Umsatzsteuergesetz zur digitalen Aufbewahrung von zum Beispiel Buchungsbelegen und Lohn- und Gehaltsabrechnungen konkretisiert. Hier unterstützt proSoft die Personaldienstleister, indem die dafür technische Grundlage geschaffen wurde.
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