Ab sofort können Kunden von Lohnsteuer kompakt ihren elektronischen Steuerbescheid online abrufen und direkt prüfen. Weicht das Finanzamt ungerechtfertigt von den Angaben des Steuerpflichtigen ab, kann dieser direkt Einspruch einlegen.
Voraussetzung: Die Steuererklärung muss dem Finanzamt über Lohnsteuer kompakt auf elektronischem Wege zugegangen sein. In diesem Fall wird auch der Steuerbescheid elektronisch zugestellt. Lohnsteuer kompakt bieten diesen Service für alle Steuererklärungen ab dem Steuerjahr 2011 an.
Sobald der Steuerbescheid bei ELSTER vorliegt, verschickt Lohnsteuer kompakt eine automatische Benachrichtigung per E-Mail. Kunden von Lohnsteuer kompakt können anschließend den Steuerbescheid in ihrem Konto einsehen und prüfen.
„Unsere Kunden können mit einem Klick Abweichungen zwischen der Steuererklärung und dem Bescheid des Finanzamts ermitteln“, sagt Leander Bretschger, Geschäftsführer von Lohnsteuer kompakt. „Da jeder fünfte Steuerbescheid als fehlerhaft gilt, lohnt sich diese Überprüfung in jedem Fall.“
Abweichungen können entstehen, wenn das Finanzamt Werbungskosten oder Sonderausgaben und Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen nicht anerkennt. In den Erläuterungen zum Steuerbescheid wird dargelegt, wenn Angaben des Steuerpflichtigen nicht berücksichtigt worden sind.
Ist die Abweichung nachvollziehbar, macht ein Einspruch gegen den Bescheid wenig Sinn. Anders sieht es aus, wenn der Steuerpflichtige gute Gründe für seinen Einspruch hat. Die liegen beispielsweise vor, wenn steuerzahlerfreundliche Urteile und Verwaltungsanweisungen nicht berücksichtigt worden sind.
Der Vorteil von Lohnsteuer kompakt: Das Programm bietet für jede Abweichung verschiedene Einspruchmöglichkeiten zu Auswahl. Diese können direkt in die Musterbriefvorlagen übernommen werden. Dieser Service ist bislang einzigartig auf dem deutschen Markt und wird in dieser Form von keiner anderen Online-Steuersoftware angeboten.
Journalisten können das Programm gratis testen. Um einen Testzugang zu beantragen wenden Sie sich bitte per Mail unter Angabe Ihres Mediums an: cbe@lohnsteuer-kompakt.de.
Weitere Informationen unter:
http://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/pressemitteilung-vom-08-02-2013-lohnsteuer-kompakt-erste-online-steuersoftware-mit-bescheidprufung
Sie muessen eingeloggt sein um einen Kommentar zu schreiben Einloggen