Unternehmen müssen Daten besser schützen

Die Gesetzesnovelle sieht eine Informationspflicht bei Datensicherheitsverletzungen vor.
Wenn Unternehmen personenbezogene Daten verlieren, die Daten also in die Hände von
unbefugten Dritten gelangen, müssen sie künftig einerseits die zuständige
Aufsichtsbehörde und andererseits die betroffene Person selbst darüber unaufgefordert
informieren. Falls es durch die große Zahl der Betroffenen nicht mehr möglich sein sollte,
jeden einzelnen persönlich zu informieren, sieht der Gesetzentwurf eine Pflicht vor, die
Allgemeinheit durch Anzeigen in überregionalen Tageszeitungen über den Datenverlust in
Kenntnis zu setzen. Die Bestimmungen des Gesetzentwurfes orientieren sich dabei
ebenso an in den USA bereits seit Jahren gesetzlich verankerten Vorschriften zur „Security
Breach Notification“ wie an einem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission.
Eine Meldepflicht gilt beispielsweise dann, wenn Daten zu Bank- und Kreditkartenkonten
abhanden kommen, außerdem im Falle des Verlusts von Daten, die durch
Telekommunikations- und Internetservice-Anbieter gespeichert wurden oder die einem
Berufsgeheimnis unterliegen. Damit sind nahezu alle Unternehmen von der Neufassung
des Bundesdatenschutzgesetzes betroffen, die mit Kundendaten zu tun haben.
„Es war längst Zeit, dass auch in Deutschland die gesetzlichen Bestimmungen verschärft
werden“, zeigt sich Dr. Volker Scheidemann, Leiter Marketing und Produktmanagement bei
der Applied Security GmbH in Stockstadt am Main, mit der Neuregelung zufrieden. „Wer
jetzt noch auf geeignete Maßnahmen zum Schutz persönlicher Daten seiner Kunden
verzichtet, handelt fahrlässig. Denn schon ein einmaliger Vorfall kann den Ruf eines
Unternehmens nachhaltig schädigen“, so der Produktmanager weiter. Er empfiehlt allen
Unternehmen die Verwendung einer komfortablen Data Leakage Prevention-Lösung: „Mit
fideAS file enterprise haben wir eine Software im Angebot, die alle Daten sicher schützt
und dabei für den PC-Anwender völlig unsichtbar bleibt.“
Weitere Informationen: www.apsec.de.

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