Veröffentlichung neuer CMS-Lösung
eZ Systems gibt die Verfügbarkeit der eZ Publish Platform 5.1 bekannt
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In unserem Beitrag vom 01.07.2013 haben wir uns der Impressumspflicht gewidmet und angerissen, worauf zu achten ist. Insbesondere haben wir auch darauf aufmerksam gemacht, dass auch auf Plattformen von Drittanbietern, wie zum Beispiel Twitter, Facebook, Google+ u.ä. ein eigenes Impressum bereitzuhalten ist.
Jetzt wurde uns ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 18.06.2013 bekannt. Dort wurde vom Gericht dem Betreiber eines Portals die Pflicht auferlegt, in zumutbarem
Das IT-Forum Hannover, ein Netzwerk von Vertretern der Ausbildungsbetriebe, der Industrie- und Handelskammer und der MM-BbS, verlieh am Freitag, den 21.06.13 einen Preis für herausragende Leistungen von Auszubildenden. Die jungen Fachkräfte wurden aufgrund ihrer fachlichen & methodischen Kompetenzen im Berufsschulunterricht, ihrer Leistungen in der IHK-Prüfung, sowie dem Engagement für die Schule/ Mitschüler ausgezeichnet. Hierbei werden jeweils der beste Schül
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In der Kategorie "Best Case Study Commercial Sector" auf Platz zwei
Mit frischem Erscheinungsbild und neuer Unternehmensorganisation startet 161MEDIA ab 1. Juli 2013 voll durch / Die Erweiterung um die Customer Journey Analyse komplettiert das Portfolio der DSP-Spezialisten
Mittlerweile dürfte es sich herumgesprochen haben, dass so gut wie jede Website ein Impressum braucht. Außer bei rein privaten Seiten ohne jede Werbung, also auch ohne Bannerwerbung oder Einbindung von AdWords o.ä. kann auf ein Impressum verzichtet werden.
Die Gerichte gehen mittlerweile so weit, auch bei gewerblichen Seiten auf Social Media Plattformen, wie Twitter, Facebook, Google+ etc. ein Impressum zu verlangen.
Fehlt das Impressum ganz, ist es nicht von jed