Statement zum Urteil des Landgerichts Hamburg in der Rechtssache YouTube/GEMA

Bezüglich des heutigen Urteils des Landgerichts Hamburg in der Rechtssache YouTube/GEMA möchten wir Ihnen folgendes Statement von Kay Oberbeck, Unternehmenssprecher der YouTube-Muttergesellschaft Google, anbieten:
"Das Gericht hat bestätigt, dass YouTube eine Hosting-Plattform ist und nicht zur Kontrolle sämtlicher auf der Plattform hochgeladenenen Videos verpflichtet werden kann. Das Urteil ist ein Teil-Erfolg für die Musikindustrie, für unsere Nutzer

Kaufvertrag im Internet? Wann ist der Vertrag geschlossen?

Wann ist ein Vertrag geschlossen? Wenn beide unterschrieben haben? Nicht unbedingt. Was viele nicht wissen: Ein Vertrag kann auch rein mündlich geschlossen werden. Nötig sind nur ?Angebot? des Einen und die darauf bezogene ?Annahme? des Anderen. Und schon müssen sich beide daran halten.
Aber was ist mit Verträgen im Internet?
Was zunächst komisch klingt: Das Angebot macht nicht der Verkäufer, sondern der Käufer. Warum das so ist klären wir

.de-Domains knacken die 15-Millionen-Marke

Am 18. April 2012 um 12:56 Uhr wurde sie registriert, die 15-millionste Domain mit der Endung .de, ihr blumiger Name: floristennetzwerk.de. "Mit meiner Webseite möchte ich ein Einkaufsportal schaffen, über das Floristen Blumen und Pflanzen bestellen können – ganz ohne die üblichen Wege über Zwischenhändler. Ich bin selbst gelernter Florist und kann meine 30-jährige Erfahrung einfließen lassen.
Und da ich mit meinem Angebot die grüne Bra

Erst ins Internet, dann zum Händler

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– 70 Prozent suchen online Informationen über Waren und Dienstleistungen
– Junge Erwachsene nutzen die Möglichkeiten besonders häufig
Vor dem Kauf eines Handys oder der Buchung einer Reise informieren sich viele Menschen erst einmal im Internet: 70 Prozent der Deutschen suchen im Web nach Informationen über Waren und Dienstleistungen. Das berichtet der Hightech-Verband BITKOM unter Berufung auf neue Daten der europäischen Statistik-behörde

BGH: Admin-C haftet bei Verletzung besonderer Prüfpflichten als Störer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 09.11.2011 (AZ.: I ZR 150/09) entschieden, dass der administrative Ansprechpartner für eine Domain, also der sogenannte Admin-C, unter Umständen für Rechtsverletzungen, die durch eine Domain entstehen, für die der Admin-C als Ansprechpartner eingetragen ist, haftbar gemacht werden kann.
Die Haftung des Admin-C ist bereits seit langem in der Rechtssprechung höchst umstritten. Der Admin-C ist nach den Registrieru