Betrieblicher Datenschutzbeauftragter nicht unproblematisch
Wird ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter ohne entsprechende Sachkenntnis bestellt, ist der Ärger im Schadensfall vorprogrammiert.
Wird ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter ohne entsprechende Sachkenntnis bestellt, ist der Ärger im Schadensfall vorprogrammiert.
Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes verschärft Auflagen für Unternehmen