Stellungnahme von WebID zur Mitteilung der BNetzA bzgl. der Anerkennung zulässiger Identifizierungsverfahren

WebID nimmt Stellung zur Anerkennung zulässiger Identifizierungsverfahren seitens der BNetzA
WebID nimmt Stellung zur Anerkennung zulässiger Identifizierungsverfahren seitens der BNetzA
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 16. April 2014 im Kontext des Energieinformationsnetzes (Strom) neue Datenaustauschprozesse festgelegt. Vom1. Oktober 2014 an müssen Betreiber von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung elektrischer Energie regelmäßig Kraftwerkseinsatzplanungsdaten an die Übertragungsnetzbetreiber übermitteln. Aus Sicht der SOPTIM AG bedeutet dies die Einführung eines neuen Standardprozesses. Mit dem Modul KW-Datenüber
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