Mit Wirkung zum 1. August 2012 wird eine wichtige Änderung in § 312g des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erfolgen. Diese Änderung hat erhebliche Auswirkung auf die Gestaltung des Bestellablaufes für die Betreiber von Online-Shops. Unter dem Stichwort „Button-Lösung“ soll der Verbraucher vor allem davor geschützt werden, ungewollt Verträge mit Zahlungsverpflichtungen einzugehen. Für Online-Händler bedeutet das, die abstrakten Anforderungen aus dem
Ab dem 01.08.2012 tritt das neue Recht in Kraft und Betreiber von Online-Shops müssen die so genannte „Button-Lösung“ umsetzen. Kann der Onlinehändler den Nachweis einer korrekten Umsetzung nicht führen, kann sich ein Verbraucher jederzeit darauf berufen, ein Vertrag sei nie zustande gekommen. Noch nach Monaten oder Jahren kann der Kaufpreis vom Händler zurückgefordert werden.Ein ZESADA Sachverständigen-Gutachten gibt Rechtssicherheit für Online-Shopbetrei