PCFRITZ siegt vor Gericht gegen Microsoft
Das Landgericht Köln sah es vorerst ausdrücklich als erwiesen an, dass der US-amerikanische Softwarekonzern Microsoft sich in der Bundesrepublik Deutschland in einer Art und Weise verhält – wie dies offenbar nur US-Geheimdienste zu pflegen tun. Vor diesem Hintergrund verbot das Landgericht Köln mittels einer EINSTWEILIGER VERFÜGUNG dem US-Konzern Microsoft ab sofort weiterhin ohne jedweden Grund Lügen über den deutschen Softwarehändler PCFRITZ.de zu verbre