Neue EU-Richtlinie über Rechtsschutz von Software

Aachen, 26.10.2009 – Bisher galt fast 20 Jahre lang ein einheitlicher Rechtsschutz für Software in der EU. Durch die neue Softwarerichtlinie ändert sich vor allem die Schutzdauer für Computerprogramme: Statt wie bisher 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers gibt es nun keine explizite Vorgabe mehr. Somit stünde es EU-Mitgliedsstaaten frei, den Urheberrechtsschutz auf nationaler Ebene auch anders zu regeln.

Stille Software von SAP ohne Auslandszuschläge

Susensoftware hilft bei kundenunfreundlicher Preispolitik

Aachen, 07.05.2009 – Die Auslandszuschläge von SAP werden von der eigenen Kundschaft zum Teil stark kritisiert. Weder die rechtliche Grundlage der Zuschläge noch der Mehrwert für den Kunden sind eindeutig klar. Stille Software von susensoftware sei von diesen Länderzuschlägen nicht betroffen und somit eine kostengünstige Alternative zu Originallizenzen.