Weiterverkauf von Gebrauchtsoftware
EuGH stellt klar: Softwarehersteller können sich dem Weiterverkauf von Nutzungslizenzen für heruntergeladene Software nicht widersetzen.
EuGH stellt klar: Softwarehersteller können sich dem Weiterverkauf von Nutzungslizenzen für heruntergeladene Software nicht widersetzen.
Am 30. September 2010 fand vor dem für das Urheberrecht zuständigen I. Zivilsenat des BGH die mündliche Verhandlung in einem Verfahren zu Gebrauchtsoftware statt (Az. I ZR 129/08). Der BGH hat einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf den 3. Februar 2011 anberaumt. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob der Handel mit „gebrauchten“ Softwarelizenzen bzw. der Weiterverkauf von Softwarelizenzen an Dritte ohne Zustimmung des Softwareherstellers zulässig ist. Ein