OLG Hamm zur Unterscheidung zwischen privatem und gewerblichem Webshop
Immer wieder fällt Online-Händlern auf, dass ihr Waren von Käufern erworben werden, die aufgrund fehlenden Impressums nicht (sofort) identifiziert werden können und die gekauften Waren kurze Zeit später selbst zum Verkauf anbieten. Eine ebay-Händlerin hatte bei einem ebenfalls auf der Internethandelsplattform eBay tätigen Händler eine Damen-Short bestellt und eine Negativbewertung wegen angeblich unzutreffender Größenangaben abgegeben. […]