Der Betreiber einer geschäftlich genutzten Seite ist verpflichtet, ein Impressum bereit zu halten, dass über ihn Auskunft gibt. Dies gilt auch, wenn das Internetangebot im Rahmen eines Profils eines sozialen Netzwerks zum Einsatz kommt. Das Landgericht Aschaffenburg verurteilte den Betreiber einer solchen Seite, ein entsprechendes Impressum bereitzuhalten (vgl. LG Aschaffenburg, Urteil vom 19.8.2011 – 2 HK O 54/11).
In unserer Beitragsreihe „Neulich beim Website Check…“ schildern wir alltägliche Probleme, die wir bei unseren Website Checks festgestellt haben und zeigen Lösungen auf.
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Internet-Rechtsdienstleister janolaw AG und EHI Geprüfter Online-Shop bieten Online-Händlern optimale Voraussetzungen für sicheren Handel im Internet
Sulzbach/Ts., 30. November 2009 – Weihnachten lässt im E-Commerce die Kassen klingeln. Doch auch in diesem Jahr gehen Online-Shop-Betreibern wieder enorme Umsätze verloren, weil Kunden den Kaufvorgang wegen Sicherheitsbedenken vorzeitig abbrechen. Zudem führt die verworrene Rechtslage dazu, dass Händler – oft oh
Fehlen die gesetzlich geforderten Pflichtangaben im Impressum einer Internetseite, so stellt dies einen nicht unerheblichen Wettbewerbsverstoß dar, der von Mitbewerbern abgemahnt werden kann.