Kreditmanagement-Software der Prof. Schumann GmbH erfüllt Bedingungen der BDSG-Novelle

Zum 1. April 2010 trat eine neue Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft. Die Gesetzesnovelle regelt jetzt in §28a, welche Daten zu welchem Zeitpunkt unter welchen Voraussetzungen an Wirtschaftsauskunfteien weitergegeben werden dürfen. Die Arbeit mit Auskunfteien und Zahlungserfahrungspools ist im Kreditrisikomanagement elementar. Liefern diese doch wertvolle Informationen über die Bonität des betreffenden Unternehmens. Die Prof. Schumann GmbH bietet im Rahmen i