Neuer Cybercrime-Trend „Sextortion“ zielt auf freizügige Bilder von Minderjährigen
ESET gibt Tipps, wie Sie ihre Liebsten vor digitalen Übergriffen schützen
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Überlassen Eltern ihrem minderjährigen Kind ein Handy zur Nutzung, dann müssen sie als Anschlussinhaber grundsätzlich auch die Kosten tragen, die durch ein von dem Kind bestelltes Klingelton-Abo entstehen.