iclear-Rechtstipp für Online-Käufer: Verkäufer muss bei Warenrückgabe sämtliche Versandkosten tragen

Mannheim. Online-Käufer, die im Rahmen ihres Widerrufs-/Rückgaberechts Ware zurückschicken, müssen weder Hin- noch Rücksendekosten tragen. Ausnahme: Liegt der Warenwert unter 40 Euro, kann der Händler die Übernahme der Rücksendekosten ablehnen. Allerdings auch nur, wenn er seinen Kunden schon im Vorfeld ausdrücklich darüber informiert hat. Darauf weist iclear (www.iclear.de), das Sicherheits-Bezahlsystem im Internet, hin.