Das dritte Geschlecht in Stellenausschreibungen
Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.10.2017 ist es Unternehmen zu empfehlen, Stellenausschreibungen so zu formulieren, dass auch das dritte Geschlecht angesprochen wird.
Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.10.2017 ist es Unternehmen zu empfehlen, Stellenausschreibungen so zu formulieren, dass auch das dritte Geschlecht angesprochen wird.