Bundesgerichtshof hebt erneut Urteil gegen shift.tv auf – zweite Schlappe für RTL und Sat.1
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute das auf die Verletzung des Weitersenderechts gestützte Urteil des OLG Dresden gegen shift.tv aufgehoben. Bereits 2009 hatte der BGH das erste, auf eine angebliche Verletzung des Vervielfältigungsrechts gestützte Urteil aufgehoben.