Dienstliche E-Mails löschen ist strafbar
Einfach dienstliche E-Mails zu löschen, ist gefährlich. Im öffentlichen Dienst setzt sich ein Beamter oder Angestellter damit dem Vorwurf der Strafbarkeit aus.
Einfach dienstliche E-Mails zu löschen, ist gefährlich. Im öffentlichen Dienst setzt sich ein Beamter oder Angestellter damit dem Vorwurf der Strafbarkeit aus.