Weiterverkauf von Gebrauchtsoftware
EuGH stellt klar: Softwarehersteller können sich dem Weiterverkauf von Nutzungslizenzen für heruntergeladene Software nicht widersetzen.
EuGH stellt klar: Softwarehersteller können sich dem Weiterverkauf von Nutzungslizenzen für heruntergeladene Software nicht widersetzen.