Eltern müssen von Minderjährigem abgeschlossenes Klingelton-Abo bezahlen
Überlassen Eltern ihrem minderjährigen Kind ein Handy zur Nutzung, dann müssen sie als Anschlussinhaber grundsätzlich auch die Kosten tragen, die durch ein von dem Kind bestelltes Klingelton-Abo entstehen.