Zeiterfassung – dürfen, müssen oder No-Go?
Um das Thema Zeiterfassung ranken sich viele Mythen und Halbwahrheiten. Dürfen Arbeitgeber*innen die Zeiten der Mitarbeiter erfassen, oder müssen sie es sogar? Oder ist es am Ende gar nicht erlaubt?
Um das Thema Zeiterfassung ranken sich viele Mythen und Halbwahrheiten. Dürfen Arbeitgeber*innen die Zeiten der Mitarbeiter erfassen, oder müssen sie es sogar? Oder ist es am Ende gar nicht erlaubt?
Um das Thema Zeiterfassung ranken sich viele Mythen und Halbwahrheiten. Dürfen Arbeitgeber*innen die Zeiten der Mitarbeiter erfassen, oder müssen sie es sogar? Oder ist es am Ende gar nicht erlaubt?
Bei der systemischen Zeiterfassung, also der Zeiterfassung am PC oder mit RFID Chips, werden personenbezogene Daten erhoben. Das ist z.B. die Uhrzeit, wann sich Mitarbeiter*innen an -bzw. abmelden, es sind aber auch Ortsinformationen über den Standort des Terminals oder die GPS-Daten,
Um das Thema Zeiterfassung ranken sich viele Mythen und Halbwahrheiten. Dürfen Arbeitgeber*innen die Zeiten der Mitarbeiter erfassen, oder müssen sie es sogar? Oder ist es am Ende gar nicht erlaubt?
Bei der systemischen Zeiterfassung, also der Zeiterfassung am PC oder mit RFID Chips, werden personenbezogene Daten erhoben. Das ist z.B. die Uhrzeit, wann sich Mitarbeiter*innen an -bzw. abmelden, es sind aber auch Ortsinformationen über den Standort des Terminals oder die GPS-Daten,
Zumindest zwei davon, werden Angestellte bei einer Krankschreibung ab dem nächsten Jahr nicht mehr erhalten.
Zumindest zwei davon, werden Angestellte bei einer Krankschreibung ab dem nächsten Jahr nicht mehr erhalten.
Ursprünglich war bereits für Juli 2022 vorgesehen, dass Ärzte, bei einer Krankschreibung den Patienten nur noch ein Exemplar der Krankschreibung ausgedruckt auf Papier mitgeben. Das Exemplar sollte nicht für Arbeitgeber*innen oder die Krankenkasse sein, sondern nur zum Nachweis für den Patienten selbst. Doch daraus wird jetzt erst einmal nichts.
Erfolgreiche Zertifizierung als Certified Integrator von SimonsVoss SmartIntego
Bereits im Mai 2019 hat der EuGH entschieden, dass nach Auslegung der Art. 4 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 89/391 Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zu errichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleisteten täglichen Arbeitszeiten und Überstunden gemessen werden können.
Während am juristischen "Hochreck" diskutiert wird, ob das Urteil möglicherweise sogar unmittelbar gilt, ent
Zuverlässige Zeiterfassung auch für kleinere Unternehmen
Der Ilmenauer Software-Experte plano. expandiert in die Schweiz und eröffnet zum 01. Februar 2022 einen Standort in Hünenberg (Kanton Zug).
Flintec digitalisiert die Projektzeiterfassung für Baustellen. Mit einem GPS-Gerät werden projektbezogene Arbeitszeiten per GPS in Echtzeit erfasst.