„Nutzung von Streaming-Diensten im Ausland“ – Tipp der Woche des D.A.S. Leistungsservice

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):

Ab dem 20. März 2018 gilt eine neue EU-Verordnung, die das Geoblocking für Streamingdienste aufhebt. Das freut zum Beispiel Serien-Fans. Sie können jetzt auch während einer Reise ins europäische Ausland mit ihren Lieblingshelden mitfiebern. Bisher waren die Internetinhalte mithilfe von Geoblocking regional gesperrt. Abonnenten von Streamingdiensten schauten daher im Ausland in die Röhre. Die Neuregelung gilt für alle kostenpflichtigen Dienste wie etwa Netflix, Maxdome oder Amazon Prime. Anbieter kostenfreier Dienste – beispielsweise die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender – können selbst entscheiden, ob sie eine Nutzung im EU-Ausland zulassen. Zusätzliche Gebühren dürfen die Anbieter nicht verlangen. Sie sind nun verpflichtet, zu prüfen, wo der Nutzer zu Hause ist. Bei Vertragsabschluss und -verlängerung dürfen sie zu diesem Zweck maximal zwei Identifikationskriterien abfragen. Dazu gehören zum Beispiel Personalausweis, Konto- oder Kreditkartennummer, Postanschrift oder IP-Adresse. Die Dauer des Auslandsaufenthalts ist sehr großzügig ausgelegt: auch ein mehrwöchiger Urlaub oder gar ein Auslandssemester sind mit der Neuregelung abgedeckt.

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