Fachlich geprüfte KI-Texte, Berichte oder Präsentationen können momentan ohne Kennzeichnung von Unternehmen verwendet werden. Weder Datenschutz-Grundverordnung noch Bundesdatenschutzgesetz fordern entsprechende Hinweise. Es muss nur eine natürliche Person den Output eigenverantwortlich prüfen und dokumentieren. Diese rechtliche Grauzone endet jedoch 2026.
Der neue EU-AI-Act macht dann vier Bereiche kennzeichnungspflichtig: Chatbot-Interaktionen müssen erkennbar sein, synthetische Audio-, Video-, Bild- und Textinhalte benötigen Wasserzeichen oder Metadaten-Tags, Deepfakes müssen offengelegt werden, und Systeme zur Emotions- oder Biometrie-Analyse erfordern Nutzerinformation. Klassische Geschäftsdokumente bleiben davon ausgenommen.
„Wer bereits jetzt Inhalte ungeprüft automatisiert veröffentlicht, sollte bis 2026 ein transparentes Label-System planen“, heißt es in der aktuellen Rechtslage-Analyse. Experten empfehlen Unternehmen, schon heute ein Register aller genutzten KI-Tools zu führen und verbindliche Prüfroutinen festzulegen.
„Durch eine transparente AGB-Klausel können Unternehmen Vertrauen schaffen und sich auf kommende Regulierungen vorbereiten“, so die Einschätzung. Eine saubere Dokumentation heute erleichtert die spätere Compliance.
