Toolmaker ist jetzt eine europäische Marke

„Der Markenschutz dient dazu, uns auch in den Ländern der EU besser vom Mitbewerb abzuheben und die Marke Toolmaker über Deutschland hinaus weiter zu stärken“, sagt Josef Grünbichler, Geschäftsführer des Unternehmens. Toolmaker wird in Kürze mit einigen seiner neuen webbasierten Anwendungen verstärkt im europäischen Ausland auftreten. „Wir bieten zum Beispiel mit directsync4i – die einzige Lösung für kontinuierliche Datensicherung bei Power i-Maschinen – nicht nur in Deutschland sondern auch im europäischen Ausland. Mit diesem Produkt haben wir eine Alleinstellung am Markt. Da ist es umso wichtiger, die Marke Toolmaker für unsere künftigen Kunden unverwechselbar zu machen und uns sicher zu positionieren“ betont Grünbichler. „Der Markenschutz soll eine Verwechselung mit gleich- oder ähnlich lautenden Namen ausschließen“.

Ähnlich wie das Urheberrecht fallen Markenrechte unter den Begriff „geistiges Eigentum“. Die Wort-/Bildmarke Toolmaker ist für die nächsten 10 Jahre geschützt und kann nicht von anderen Unternehmen oder juristischen Personen in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen unter:
http://www.toolmaker.de

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