Mit dem Konzept „ID Check“ der RISER ID Services
GmbH hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) eine weitere
Lösung zur Altersverifikation (AVS-Teilmodul) für geschlossene
Benutzergruppen in Telemedien positiv bewertet. Nach dem
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) dürfen bestimmte
jugendgefährdende Inhalte in Telemedien nur dann verbreitet werden,
wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt,
dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. Um Unternehmen Rechts- und
Planungssicherheit zu geben, bietet die KJM interessierten
Unternehmen an zu überprüfen, ob deren Konzepte zum technischen
Jugendmedienschutz den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Beim „ID Check“ der RISER ID Services GmbH handelt es sich um ein
Modul (Teillösung) auf der Stufe der Identifizierung zur
Altersprüfung für den wiederholten Nutzungsvorgang. Basis für die
Altersprüfung bildet eine bereits persönlich erfolgte Identifizierung
in den Meldeämtern, indem auf die Melderegister der Kommunen
zurückgegriffen wird. Damit ein Telemedienanbieter über den RISER ID
Check die positive Auskunft „identifiziert“ aus dem Melderegister
erhält, muss die betreffende Person über einen elektronischen Zugriff
des ID Check-Systems auf das amtliche Melderegister eindeutig anhand
ihres Namens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift identifiziert
werden. Die im Melderegister gespeicherten relevanten Personendaten
basieren auf einer „face-to-face“-Identifizierung im Meldeamt mit
amtlichen Ausweisdaten.
Ähnlich wie beim IdentitätsCheck mit Q-Bit der SCHUFA Holding AG,
der bereits 2005 von der KJM als Identifizierungsmodul positiv
bewertet wurde, greift der ID Check der RISER ID Services GmbH bei
der Prüfung und beim Datenabgleich also auf ausweisgeprüfte
Datenbestände zurück, die im „face-to-face“-Kontakt erhoben und
verifiziert wurden. Bei Telemedien-Anbietern, die sich im Rahmen
eines Gesamtkonzepts zur Altersprüfung ihrer Nutzer des
Identifizierungsmoduls „ID Check“ von RISER bedienen, muss der
Anbieter anschließend zusätzlich sicherstellen, dass die Auslieferung
von Zugangsdaten nur an diejenige Person erfolgt, die über den
Datenabgleich als volljährig bestätigt wurde. Dies kann z.B.
eigenhändig per Einschreiben an die durch den ID Check bestätigten
Adressdaten geschehen oder durch eine gleichwertig qualifizierte
Alternative, die sicherstellt, dass nur die als volljährig
identifizierte Person die Zugangsdaten bzw. eine Zugangsberechtigung
erhält. Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zum Ergebnis, dass es
sich bei entsprechender Umsetzung als Teillösung und damit als Modul
auf der Stufe der Identifizierung im Sinne der KJM-Kriterien zur
Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe eignet.
Damit gibt es nun 28 von der KJM positiv bewertete Konzepte bzw.
Module für Altersverifikationssysteme (AVS). Dazu kommen derzeit
sechs übergreifende Jugendschutzkonzepte mit AVS als Teilelementen.
Pressekontakt:
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der
KJM-Stabsstelle, Verena Weigand,
Tel. 089/63808-262 oder E-Mail stabsstelle@kjm-online.de.
Weitere Informationen unter:
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