Markenbezogene Werbeträgerleistung sichtbar machen

Die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der
Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW) hat mit dem Meldeverfahren
Paid Content ihr Angebot weiter ausgebaut. Nun ist es möglich, die
Verkäufe kostenpflichtiger Webinhalte und Apps auf Basis der je
Kalendertag gültigen Nutzungsrechte ausweisen und überprüfen zu
lassen. Hierzu wurde am 14.04.2014 ein neuer Richtlinienstand
verabschiedet; dieser beinhaltet gegenüber der alten Fassung u.a.
keine Impulsmessung, eine Konkretisierung der Anforderungen an die
Prüfungsunterlagen und die Vereinfachung der Ausweisung von
Kombinationsangeboten.

Mit dem Meldeverfahren schließt die IVW eine Lücke in der
Darstellung valider Werbeträgerdaten. Anbieter können somit die
Werbeträgerleistung ihrer gesamten medialen Angebotspalette abbilden
lassen. In der Ausweisung der paid-content-Angebote erscheinen dazu
in der Einzelangebotsansicht alle weiteren IVW-angeschlossenen
Werbeträger des Anbieters als Links, die zu den entsprechenden
Kennzahlen führen. Verlage können außerdem bei
inhaltlich-thematischer Übereinstimmung und Vermarktungszusammenhang
mit einem Printprodukt die Werte aus dem Meldeverfahren Paid Content
per zzgl.-Ausweis neben den Quartalsauflagen veröffentlichen lassen.
Auf die entsprechende Regelung wurde sich ebenfalls am 14.04.2014
geeinigt.

Pressekontakt:
Kristina Lawrenz, Tel.: 030/590099-728, eMail: lawrenz@ivw.de

Weitere Informationen unter:
http://

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