Vorbei die Zeiten, in denen News zum Onlinerecht dröge, fad und trocken waren. Mit YaLN bietet die Kanzlei Dr. Bahr als Kooperationspartner ein Tool, das kompetent und spannend Gerichtsurteile rund um das Internetrecht aufbereitet und in Form von packenden Kurznews zur Verfügung stellt. Und das Beste: Jeder Webmaster kann die Inhalte in sein eigenes Angebot einbinden und zahlt dafür keinen müden Cent.
YaLN steht für „Yet another Law News“ und ist ein einzigartiges Content-Angebot, bei dem täglich topaktuell juristische News veröffentlicht werden. Das große Plus: Die Erstellung der Rechtsnews erfolgt durch Juristen, die nicht nur Kenner der Materie sind, sondern die gleichzeitig über eine flotte Schreibe verfügen, mit der sie auch Nichtjuristen begeistern.
Webmaster, die YaLN nutzen wollen, haben die Möglichkeit, unter verschiedenen Teildisziplinen des Onlinerechts zu wählen (beispielsweise Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Presserecht, Datenschutzrecht und anderen). Es bleibt ihnen überlassen, ob sie aus den insgesamt neun Rubriken, nur eine, drei oder alle Gebiete auf ihrer Homepage präsentieren wollen.
Technisch besticht YaLN durch seine leichte Integrierbarkeit. Schließlich wurden Plugins für alle gängigen Content Management Systeme zur freien Benutzung entwickelt. Die Einbindung ist folglich ein Kinderspiel. In puncto Layout haben Webmaster beim Einsatz von YaLN weiterhin alle Freiheiten, da YaLN nur die Inhalte liefert und jeder Webmaster sein Layout nach Lust und Laune individuell bestimmen kann. Damit dem Besucher nur das präsentiert wird, was ihn auch wirklich interessiert, verzichtet YaLN vollständig auf Werbung und Reklame.
Da sich YaLN nicht mit der Gestaltung aufhält, ist es gelungen, einen fachspezifischen Dienst zum gesamten Onlinerecht zu schaffen, der seines Gleichen sucht. Darin liegt aber auch der Anspruch von YaLN. Schließlich gilt nur eines: Content is King.
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