Rabattprogramm Adobe Creative Cloud startet heute

Adobe Creative Cloud ist eine Weiterentwicklung der Creative Suite und bietet das komplette Spektrum an kreativen Tools in der Cloud. Sie enthält neben Adobe Photoshop CC, CC Illustrator, Premiere Pro CC, InDesign CC, Dreamweaver CC weitere Produkte wie beispielsweise Adobe Story CC Plus – ein kollaboratives Tool für die Berichterstellung und Terminverwaltung.
Wahlmöglichkeit: Vollständiger Plan der Creative Cloud oder nur Fotografie-Plan
Förderberechtigte gemeinnützige Organisationen können sich zwischen einer Ein-Jahres-Mitgliedschaft für alle Produkte der Creative Cloud entscheiden oder nur für den Fotografie-Plan, der Lizenzen für Adobe Photoshop CC und Photoshop Lightroom CC enthält.
Nach der Entrichtung einer einmaligen Verwaltungsgebühr von fünf Euro bzw. sechs Schweizer Franken zzgl. Mehrwertsteuer an Stifter-helfen.net erhalten Non-Profit-Organisationen Zugang zum vergünstigten Abo. Eine Verlängerung der Abos erfolgt direkt über Adobe.
Beim Rabattprogramm Adobe Creative Cloud ‚Vollständiger Plan‘ erhalten Non-Profits im ersten Jahr einen 60-prozentigen Nachlass auf den offiziellen Verkaufspreis für alle enthaltenen Produkte. Ab dem zweiten Jahr erhalten sie automatisch 40 Prozent Nachlass. Für den Fotografie-Plan gibt es im ersten Jahr einen 20-prozentigen Rabatt. Danach werden die Folgejahre zum normalen Verkaufspreis von Adobe in Rechnung gestellt. Zur Preisübersicht geht es hier: https://creative.adobe.com/de/plans?store_code=de&promoid=KSPAL
Weitere Informationen zum Produktangebot gibt es unter:
Deutschland: https://www.stifter-helfen.de/adobe-cloud/produktangebot
Österreich: https://www.stifter-helfen.at/adobe-cloud/produktangebot
Schweiz: https://www.stifter-helfen.ch/de/adobe-cloud/produktangebot

Förderkriterien für die Adobe Creative Cloud
Potenziell förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, unabhängig von ihrem Tätigkeitsschwerpunkt und ihrem jährlichen Gesamtbudget, sowie öffentliche Bibliotheken, die ein entsprechendes Formblatt vorlegen. In Deutschland ist Grundvoraussetzung für eine Förderberechtigung die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt, in Österreich ist es die Gemeinnützigkeit nach § 34ff der Bundesabgabenordnung und in der Schweiz müssen Organisationen einen aktuellen Nachweis ihres Non-Profit-Status vorlegen. Die Anzahl der Abos und Bestellungen sind pro Fiskaljahr (1. Juli – 30. Juni) unbegrenzt.
Organisationen, die bereits registriert sind, können überprüfen, ob sie förderberechtigt sind, indem sie sich auf der jeweiligen Länder-Website einloggen und auf den Button „Mein Konto“ klicken. Weitere Infos zu den Förderkriterien für das Rabattprogramm Adobe Creative Cloud gibt es unter:
Deutschland: https://www.stifter-helfen.de/foerderkriterien/adobe-cloud
Österreich: http://stifter-helfen.at/foerderkriterien/adobe-cloud
Schweiz: http://stifter-helfen.ch/de/foerderkriterien/adobe-cloud

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