BvD-Vorstände in zentralen Datenschutz-Gremien vertreten

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. begrüßt, dass zwei seiner Vorstandsmitglieder in bedeutende Gremien zur Weiterentwicklung des Datenschutzes berufen wurden.

Die Stiftung Datenschutz wurde im Jahr 2013 von der Bundesregierung gegründet. Als unabhängige Bundesstiftung mit Sitz in Leipzig fördert sie den Datenschutz, bietet ein Diskussionsforum zur Datenpolitik und klärt über die praktische Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung auf. In ihren Beirat wurde nun das BvD-Vorstandsmitglied Regina Mühlich berufen.

Das Gremium berät den Vorstand bei strategischen Entscheidungen und bringt Impulse in den datenschutzpolitischen und rechtlichen Diskurs ein. Er dient als Schnittstelle zwischen Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Regina Mühlich wurde in diesen Beirat berufen, um mit ihrer Erfahrung aus der Praxis der Datenschutzbeauftragten die Arbeit der Stiftung zu bereichern.

BvD-Vorstandsmitglied Dr. Christoph Bausewein wird künftig die Arbeitsgruppe des TUM Think Tank unterstützen. Ziel des Projekts ist es, bis Ende 2025 vier konkret formulierte, rechtlich anschlussfähige Vorschläge für eine Weiterentwicklung des europäischen Datenschutzrechts zu erarbeiten. Dabei geht es sowohl um eine wirksame Stärkung des Datenschutzes als auch um die Schaffung praxisnaher Lösungen für verantwortungsvolle Datennutzung.

Die Arbeitsgruppe wurde von Kai Zenner (Europäisches Parlament & TUM Think Tank), Max Schrems (noyb), Boris Paal (Technische Universität München) und Markus Siewert (TUM Think Tank) initiiert. Sie vereint Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Praxis, Aufsicht und Zivilgesellschaft – unter anderem die Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, die Landesdatenschutzbeauftragten Thomas Fuchs (Hamburg) und Michael Will (Bayern), Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Datenschutzrecht, die Wiener Universitätsprofessorin Christiane Wendehorst sowie Frederick Richter, Vorstand der Stiftung Datenschutz.

„Die Berufungen bestätigen die hohe Praxiskompetenz, die dem BvD zugeschrieben wird“, betont der Vorstandsvorsitzende des BvD Thomas Spaeing, „Sie unterstreichen zugleich die Bedeutung der betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten für die Weiterentwicklung von Datenschutz und Datensouveränität.“

Der BvD: Die Interessenvertretung der Datenschutzbeauftragten

Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung ist der BvD die älteste Interessenvertretung für betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte und -berater. BvD-Mitglieder sind in allen Branchen vertreten, insbesondere IT und IKT, Industrie/Produktion, Handel/Vertrieb, Beratung und Gesundheits- und Sozialwesen – und dort als konstruktiv-lösungsorientierte Datenschutzexperten ein wichtiger Partner für die verantwortliche Unternehmensleitung. Alle Vorstände, alle Leiter von Arbeitskreisen, Ausschüssen und Regionalgruppen des BvD bringen ihre praktische Erfahrung unentgeltlich in die Verbandsarbeit ein. Mit der Gründung des Europäischen Dachverbandes EFDPO hat der BvD die Weichen für verstärkte Vernetzung und Kommunikation auf EU-Ebene gestellt.

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