Zur heute tagenden Digitalministerkonferenz der Länder mahnt der VATM ein entschlossenes Vorgehen aller föderalen Ebenen an. Für einen erfolgreichen digitalen Aufbruch braucht Deutschland endlich bundesweit einheitliche Genehmigungs- und Beschleunigungsverfahren, die in der Praxis funktionieren – nicht nur auf dem Papier.
VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer begrüßt ausdrücklich das Engagement von Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger, der die Modernisierung und Harmonisierung der Prozesse gemeinsam mit den Digitalministern der Länder vorantreibt. „Die Dringlichkeit ist auf Bundesebene erkannt – das ist ein wichtiger Schritt“, so Ufer. Doch mit Änderungen von Verordnungen und Gesetzen allein sei es nicht getan. Entscheidend sei jetzt die Umsetzung in den Ländern und vor allem in den Kommunen, denn dort entstehen weiterhin die massivsten Verzögerungen.
Mit dem letzten TKG-Änderungsgesetz wurde im Frühsommer endlich gesetzlich das „überragende öffentliche Interesse“ für den Ausbau digitaler Netze verankert. Es sollte als Beschleunigungselement dienen und planerische wie behördliche Entscheidungen vereinfachen. Doch rund fünf Monate nach Inkrafttreten zeigt die Praxis: Die Vorgabe kommt in vielen Kommunen nicht an. Die Branche verspürt bislang kaum Verbesserungen, obwohl der politische Rahmen steht. Nun müsse unbedingt vermieden werden, dass durch unterschiedliche Auslegungen des Gesetzes auf Landes- und Kommunalebene Verunsicherung in den Verwaltungen und bei den bauenden Unternehmen entstehe.
Der VATM-Geschäftsführer fordert: „Das überragende öffentliche Interesse bleibt ein Lippenbekenntnis, solange es von den Kommunen nicht genutzt wird. Wir erwarten, dass hier Bund und Länder an einem Strang ziehen und die Neuregelung einheitlich interpretieren und kommunizieren. Nur dann werden die Kommunen diese wichtige gesetzliche Möglichkeit zur Beschleunigung der Planungs- und Bauvorhaben für die digitalen Infrastrukturen auch breit nutzen.“
Viele Stellschrauben lägen bei Ländern und Kommunen – und sie seien sehr unterschiedlich ausgestaltet. „Es wäre daher nur folgerichtig, wenn ein transparentes Fortschrittsmonitoring über alle Ebenen hinweg nachhält, dass zentrale Beschleunigungselemente – insbesondere das überragende öffentliche Interesse – tatsächlich bis in die kommunale Ebene durchdringen“, regt Ufer an.
Dies sei auch für die kommende TKG-Novelle von erheblicher Relevanz, mit der weitere Verbesserungen und ein schnellerer und stärkerer Abbau von Bürokratie folgen müssten.