Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat in gleich vier heute veröffentlichten Urteilen entschieden, dass Meta illegal das Privatleben seiner Nutzer überwacht. Es sprach den vier Klägern je 1.500 Euro Schadensersatz zu. Die Urteile sind rechtskräftig, eine Revision zum BGH wird nicht zugelassen (Az. 4 U 196/25, 4 U 292/25, 4 U 293/25, 4 U 296/25).
Meta kann mithilfe seiner Business Tools jeden Klick, jede Suche und jeden Kauf auf Tausenden von Webseiten und Apps nachverfolgen. Dazu müssen die Betroffenen nicht bei Facebook oder Instagram eingeloggt sein. Meta nutzt diese Daten unbemerkt und ohne Zustimmung der Nutzer und verdient damit Milliarden.
Diese Überwachung ist laut der aktuellen Urteile des OLG Dresden illegal. Neben dem Schadensersatz verurteilten die Dresdner Richter den Meta-Konzern zu einer generellen, umfassenden Unterlassung der Datenverarbeitung über die Business Tools sowie zur Löschung aller gesammelten Nutzer-Daten.
Pikant: Alle in Deutschland lebenden 50 Millionen Nutzer von Instagram und Facebook können sich ohne eigenes Kostenrisiko bei einer Verbandsklage (eine Art Sammelklage) des österreichischen Verbraucherschutzvereins VSV anmelden und so die Ansprüche geltend machen. Meldet sich nur jeder zehnte Betroffene über die Webseite der Sammelklage www.meta-klage.de oder beim Bundesamt für Justiz (BfJ) an, drohen Meta Schadensersatzforderungen in zweistelliger Milliardenhöhe. Bestätigt der BGH die Urteile, wird Meta sein grundlegendes Geschäftsmodell in Europa umstellen müssen, das auf den Business Tools und der genauen Kenntnis seiner Nutzer basiert.
Die Verfahren am OLG Dresden führte die Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen aus Berlin, die drei Jahre lang aufwendig zu dem Thema recherchiert hat. Die Kanzlei vertritt und berät bereits über 100.000 Instagram- und Facebook-Nutzer.
Mehr Informationen zu Urteilen gegen die Meta-Überwachung: https://www.baumeister-kollegen.de/meta-ueberwachung-urteile/
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