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Ist der Platz schon fit für sicheres Spielen?
Auf stoßdämpfenden Untergrund achten
Bei sichtbaren Mängeln den Betreiber verständigen
Wenn es Kinder im Frühling wieder auf die Spielplätze lockt, heißt es für Eltern und Betreuende: Augen auf und auf potenzielle Gefahren achten! Nach der Winterpause sind etliche Spielanlagen noch nicht geprüft oder instandgesetzt – und damit nicht fit für unbeschwertes Spielen und Klettern. Die Spielplatzexperten von DEKRA sagen, worauf bei den Arealen zu achten ist und wo es möglicherweise gefährlich werden kann.
Meist ist leicht zu erkennen, ob eine Spielanlage noch im Winterschlaf liegt. Typische Merkmale sind ein ungepflegter Gesamteindruck: mit Gras verwachsene Sandflächen und Wege, morsches und verwittertes Holz oder rostige Metallteile an Spielpgeräten. Hat der Platz seinen Frühjahrs-Check noch nicht absolviert, ist Vorsicht geboten.
„Zu den Gefahrenquellen zählen beschädigte und fehlende Geräteteile, gelockerte Schrauben oder durch Feuchtigkeit morsche Holzelemente. Ebenso verhärtet Böden, aber auch beschädigte Zäune oder Lücken zur Straße oder zu tiefen Gewässern“,  erklärt Romuald Barysch, Spielplatzexperte bei DEKRA.  „Morsche Holzelemente sind besonders kritisch, wenn es sich um Geräte mit einem Standpfosten handelt. In solchen Fällen ist die Standsicherheit des Geräts tangiert.“
Absturzsicherungen dürfen nicht fehlen
Eine der häufigsten Unfallursachen auf Spielplätzen ist der Sturz der Kinder von Geräten, etwa von Rutschen, Schaukeln oder Kletteranlagen. „Geländer und Absturzsicherungen dürfen nicht fehlen oder lose sein“, sagt Experte Romuald Barysch. „Zudem muss der Boden um die Geräte ausreichend stoßdämpfend sein. Nach der Winterpause sind Holzschnitzel, Rindenmulch oder Sand häufig verhärtet oder nicht mehr dick genug.“
Wind und Wetter können den gebräuchlichen Holzbauteilen oft so zusetzen, dass die Standsicherheit leidet. Gibt es Anzeichen, dass Bauteile morsch und von Pilzen durchsetzt sind oder das Gerät zu wackeln beginnt, heißt es Abstand halten. Dies gilt besonders für tragende Teile, wie etwa Standpfosten oder Querbalken an Schaukeln. Einen Blick wert sind auch die Aufhängungen an Schaukeln und Seilbahnen. Sie werden stark beansprucht und unterliegen einem erhöhten Verschleiß.
Bei Mängeln Betreiber verständigen
Wer bei einem Spielplatzbesuch Mängel feststellt, sollte zeitnah den Betreiber der Anlage verständigen. Dies trägt zu mehr Sicherheit auf Spielplätzen bei und unterstützt die häufig überlasteten Verantwortlichen. Der Betreiber ist auf Hinweisschildern an den Zugängen der Plätze angegeben.
Grundlegende Sicherheitsregeln
DEKRA Experten erinnern an einig grundlegende Sicherheitsregeln auf Spielanlagen:
Zum Spielen müssen Kinder immer den Fahrradhelm abnehmen! Damit könnten sich die Kinder verfangen.
Auch bei Kleidungsstücken mit Kordeln oder Schals können Kinder leicht hängen bleiben und sich verletzen.
Fahrräder, Roller oder Kinderwagen niemals unter oder nahe an Spielgeräten abstellen. Bei Absprüngen oder Abstürzen besteht eine hohe Verletzungsgefahr.
Und nicht vergessen: Wer die Aufsicht hat, darf sich nicht vom Smartphone ablenken lassen, wenn das Kind klettert, schaukelt, rutscht oder Karussell fährt.
Pflichten der Betreiber
Damit sich Kinder gefahrlos auf Spielplätzen austoben können, müssen die Betreiber von öffentlich zugänglichen Spielanlagen strenge Sicherheitsvorschriften einhalten. Dazu gehört, Spielplätze und Spielplatzgeräte regelmäßig zu kontrollieren, zu warten und zu pflegen. Wöchentliche und quartalsweise Kontrollen und Inspektionen sind erforderlich. Ebenso ist eine jährliche Hauptinspektion durch einen Sachverständigen vorgeschrieben. Eine gute Wahl sind Inspektoren, die zum „Qualifizierten Spielplatzprüfer“ nach DIN 79161 ausgebildet sind. Diese Qualifikation ist jedoch nicht vorgeschrieben,
Neben der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht nach BGB (§§ 823 ff) haben Betreiber von Spielplätzen auch für ein angemessenes „Sicherheitsmanagement“ zu sorgen. Hierzu gehört nach DIN EN 1176-7 eine ausführliche Dokumentation der durchgeführten Inspektionen und Wartungsarbeiten. Diese Unterlagen müssen für Wartungsarbeiten, Inspektionen, Reparaturen und im Falle von Unfällen zugänglich sein. Nicht immer ist es einfach, im Vorschriften-Dschungel den Überblick zu behalten. Von der Planung, bis zur Betreuung von Spielplätzen können sich die Betreiber von Experten, wie etwa von DEKRA, unterstützen lassen.
www.dekra.de/de/spielplatzpruefung/
Seit mehr als 100 Jahren steht DEKRA für Sicherheit. 1925 mit dem ursprünglichen Ziel gegründet, die Verkehrssicherheit durch Fahrzeugprüfungen zu gewährleisten, hat sich DEKRA zur weltweit größten unabhängigen nicht börsennotierten Sachverständigenorganisation im Bereich Prüfung, Inspektion und Zertifizierung entwickelt. Heute begleitet das Unternehmen als globaler Partner seine Kunden mit umfassenden Dienstleistungen und Lösungen, um Sicherheit und Nachhaltigkeit weiter voranzutreiben – ganz im Sinne des DEKRA Jubiläumsmottos „Securing the Future“. Im Jahr 2024 hat DEKRA einen Umsatz von 4,3 Milliarden Euro erzielt. Rund 48.000 Mitarbeitende sind in etwa 60 Ländern auf fünf Kontinenten mit qualifizierten und unabhängigen Expertendienstleistungen im Einsatz. DEKRA gehört mit dem Platinum-Rating von EcoVadis zu den Top-1-Prozent der nachhaltigsten Unternehmen weltweit.
