Verkehrsüberwachung: 14.868 Tempoverstöße in einer Kontrollwoche – Schleswig-Holsteins Polizei zählt im August 2026 ein Drittel weniger als 2025

Verkehrsüberwachung: 14.868 Tempoverstöße in einer Kontrollwoche – Schleswig-Holsteins Polizei zählt im August 2026 ein Drittel weniger als 2025

Zwei angekündigte Kontrollaktionen liefern im Jahr 2026 gegenläufige Zahlen. Laut der am 11. August 2026 vorgelegten Bilanz der Landespolizei Schleswig-Holstein stellten die Einsatzkräfte in der Kontrollwoche vom 3. bis 9. August 14.868 Tempoverstöße fest, nach 23.121 im August 2025. Als eine mögliche Erklärung nennt die Behörde, dass viele Verkehrsteilnehmer offenbar wissen, an welchen Standorten die Anlagen stehen, und dort langsamer fahren. Welche Messverfahren dabei zum Einsatz kommen, erklärt ein Beitrag über die Funktionsweise stationärer und mobiler Messanlagen.

Vier Befunde liefert die Kontrollwoche in Schleswig-Holstein

Die Kontrollwoche war Teil der europaweiten Aktion des Verkehrspolizei-Netzwerks ROADPOL. Nach Angaben des Landespolizeiamts in Kiel wurden 12.914 Personen automatisiert erfasst, weitere 1.954 Fahrer hielten die Einsatzkräfte an und wiesen sie auf ihr Fehlverhalten hin. Unter den 14.868 zu schnellen Fahrzeugen befanden sich 143 motorisierte Zweiräder.

Der Vergleich mit den Vorjahren zeigt keinen stetigen Trend. Laut der Landespolizei lag die Zahl der Verstöße im Jahr 2024 mit 15.288 nahezu auf dem Niveau von 2026, während das Jahr 2025 mit 23.121 Verstößen bei grundsätzlich gleich hoher Kontrolldichte deutlich darüber lag. Als zweite Erklärung für den Rückgang nennt die Behörde einen insgesamt geringeren Verkehrsfluss in der Kontrollwoche.

Neben den Tempoverstößen fielen weitere Delikte auf. Nach Angaben des Landespolizeiamts saßen 27 Personen ohne gültige Fahrerlaubnis am Steuer, acht fuhren mit Alkoholwerten oberhalb der zulässigen Grenze, und bei zehn bestand der Verdacht auf Cannabis-Einfluss (THC). Auf alle Betroffenen kommen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren zu.

Warum angekündigte Messstellen die Zahl der Verstöße nicht auf null bringen

Bayern kündigt seine Messstellen vorab an und zählt trotzdem mehr Verstöße als im Vorjahr. Laut dem Bayerischen Staatsministerium des Innern stellten die Polizei sowie Gemeinden und Zweckverbände beim 24-Stunden-Blitzmarathon vom 15. bis 16. April 2026 genau 10.840 Tempoverstöße fest, nach 9.832 im Jahr 2025. Rund 2.000 Polizisten und kommunale Bedienstete kontrollierten an rund 1.570 Messstellen, die zuvor auf einer interaktiven Karte veröffentlicht worden waren.

Der Spitzenwert stammt von der Autobahn A8 bei Valley. Nach Angaben des Ministeriums war dort ein Autofahrer mit Tempo 240 unterwegs, obwohl zu dieser Tageszeit aus Lärmschutzgründen 100 Kilometer pro Stunde erlaubt waren. Nach Angaben des Ministeriums erwarten ihn ein dreimonatiges Fahrverbot, ein Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg. Im Fokus standen laut dem Ministerium Unfallschwerpunkte auf Landstraßen sowie Abschnitte mit angeordnetem Tempo 30 vor Schulen.

„Eine angekündigte Messstelle senkt das Tempo genau dort, wo sie steht, und die Zahlen aus Kiel zeigen das. Sie ändert aber nichts an der Fahrweise auf den übrigen Kilometern, und deshalb messen beide Länder weiter“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.

Was für Fahrzeugführende bei Warngeräten nach der Straßenverkehrs-Ordnung gilt

Der Wortlaut der Vorschrift knüpft an technische Geräte und deren Funktionen an; das bloße Wissen um Standorte, etwa aus einer veröffentlichten Karte, nennt er nicht. Wer ein Fahrzeug führt, darf nach § 23 Absatz 1c StVO ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt nach dem Wortlaut insbesondere für Radarwarn- und Laserstörgeräte.

Vier Fundstellen tragen Verbot und Folgen (Wortlaut, abgerufen am 14. September 2026):

Bei Mehrzweckgeräten wie Smartphones darf die Person am Steuer nach § 23 Absatz 1c StVO die Funktion zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen nicht verwenden.

Nach § 49 Absatz 1 Nummer 22 StVO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen § 23 Absatz 1c StVO verstößt.

Der Bußgeldkatalog nennt unter Nummer 247 für ein Gerät im Sinne von § 23 Absatz 1c StVO beim Führen eines Kraftfahrzeugs einen Regelsatz von 75 Euro Bußgeld; die Nummer steht im Abschnitt für vorsätzliche Verstöße.

Nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung wird derselbe Verstoß mit einem Punkt im Fahreignungsregister bewertet.

Die Vorschrift richtet sich nach ihrem Wortlaut an die Person, die das Fahrzeug führt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat ihr mit Beschluss vom 7. Februar 2023 auch die Warn-App eines Beifahrers zugerechnet, wenn die fahrende Person die Nutzung billigt. Wie sich ein Warngerät bei einer Polizeikontrolle auswirkt und wo die Grenze zwischen Kartenwissen und aktiver Warnung verläuft, ordnet ein Beitrag zur Rechtslage bei Warngeräten in der Polizeikontrolle ein.

Welche Kontrollen die Landespolizeien für den Rest des Jahres 2026 ankündigen

Beide Behörden kündigen weitere Aktionen an. Nach Angaben des Landespolizeiamts Schleswig-Holstein nimmt die Landespolizei ganzjährig an allen Schwerpunktkontrollen unter dem Dach von ROADPOL teil. Im Jahr 2026 standen bereits Alkohol und Drogen, Gurtverstöße, Ablenkung durch technische Geräte sowie der gewerbliche Güter- und Personenverkehr im Mittelpunkt; weitere Kontrollwochen sollen folgen. Das bayerische Innenministerium erklärte im April 2026, die Polizei werde im laufenden Jahr weiter intensiv mit moderner Technik kontrollieren.

Für den Herbst 2026 bleibt damit die Lage vom Sommer: In Schleswig-Holstein sinken die Zahlen an bekannten Standorten, in Bayern steigen sie trotz veröffentlichter Karte. Die Landespolizei Schleswig-Holstein nennt nicht angepasste oder überhöhte Fahrgeschwindigkeit als Hauptursache schwerer Unfälle und begründet damit die nächste Kontrollwoche.

Die vorstehenden Angaben geben eine allgemeine Information nach dem am 14. September 2026 abgerufenen Wortlaut der genannten Vorschriften und sind keine Rechtsberatung. Ob und wie die Regeln im Einzelfall greifen, klärt eine rechtliche Beratung.

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