Ab dem 2. Oktober beginnt die Einführung der es-domains mit Umlauten/Sonderzeichen. In dieser 1.Phase bis zum Ende Oktober sind Domainhaber von es-Domains berechtigt, die
Version ihrer Domain mit Sonderzeichen zu bestellen. In der Phase danach kann jeder es-domains mit Sonderzeichen registrieren.
Für die Phase 1 gelten folgende Ableitungsregeln:
* Die Sonderzeichen „á“ und/oder „à “ ersetzen den Buchstaben „a“.
* Die Sonderzeichen „é“ und/oder „è“ ersetzen den Buchstaben „e“.
* Die Sonderzeichen „Ó und/oder „ï“ ersetzen den Buchstaben „i“.
* Die Sonderzeichen „ó“ und/oder „ò“ ersetzen den Buchstaben „o“.
* Die Sonderzeichen „ú“ und/oder „ü“ ersetzen den Buchstaben „u“. (Fall:tüv.es)
* das Sonderzeichen „ñ“ ersetzen „n“, „nh“, „ni“, „nn“, „ny“ „gn“.
* das Sonderzeichen „ç“ ersetzen „c“, „s“ („ç“ = Alt + 0231).
* das Sonderzeichen „l•l“ ersetzen „l“, „ll“ („l•l“ = l -> Alt + 0183
-> l).
Hans-Peter Oswald
https://www.domainregistry.de/es-domains.html
Sie muessen eingeloggt sein um einen Kommentar zu schreiben Einloggen