Nach Meinung aller unabhängigen Fachleute ist klar, dass die Löschung rechtlich konsequent und zwingend ist, da es sich bei „gelbe Seiten“ um allgemein verwendete Verkehrsbegiffe wie in hundert Ländern üblich und eben nicht um eine Marke handelt. Diese Auffassung wird gestützt durch eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom Juni diesen Jahres, der in dem vergleichbaren Fall der „Post“ als behaupteter Marke nach jahrelangem Streit eindeutig gegen ein Monopol der Deutschen Post auf den Namen „Post“ entschied. „In unserem Nachbarland hat vor Jahren der Betreiber der Schweizer ´Gelbe Seiten´ versucht, beim dortigen Patentamt sich den Namen als Marke eintragen zu lassen, war jedoch mit Hinweis auf die allgemeine Verwendung dieses Verkehrsbegriffs gleich gescheitert.“ Sich über Jahre hinschleppende Verfahrensdauern bei derartigen Auseinandersetzungen sind leider die Regel. Für ein Kleinunternehmen schwer durchzuhalten, dennoch keine Schelte des Gerichts von Schumacher. „Ich habe schon vor Monaten mit einem der drei Richter der 25. Kammer des Bundespatentgerichts telefoniert. Mein Eindruck ist, dass hier von Seiten der DeTeMedien ein Verfahren mit allerhand Kinkerlitzchen im Hintergrund verschleppt werden soll. So ist die Akte, die vom Münchner Gericht durchzuarbeiten ist, von den Anwälten inzwischen schon auf mehr als zweitausend Seiten aufgebläht worden. Ich sehe hier eine Tendenz, Gerichte mit Juristenspam zuzuschütten, die von Richtern anderer Gerichte ebenfalls beobachtet wird.“
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