Tauschbörsen, Abofallen & Identifikationsklau: RA Christian Solmecke bietet Eltern einen Mustervertrag für die Internetnutzung ihrer Kinder!

1:0 für die Eltern. Nach einem aktuellen Urteil des BGH haften sie nicht für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder etwa in Tauschbörsen, wenn die Kinder zuvor belehrt wurden. Aber wie sieht eine rechtskonforme Belehrung aus? Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hat einen Mustervertrag für Eltern und Kinder ausgearbeitet, der auch noch viele anderen Online-Gefahren mit abdeckt. Er darf kostenlos heruntergeladen und genutzt werden.

Tausendfach haben ahnungslose Eltern in den letzten Jahren Post vom Anwalt bekommen. Immer wieder ging es dabei um Forderungen der Platten- und Filmindustrie in Höhe von mehreren hundert, oft tausenden Euro: Die Kinder hatten eine Tauschbörse im Internet genutzt und hier urheberrechtgeschützte Musik und Filme nicht nur selbst geladen, sondern auch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt.

Glück gehabt: Der BGH (Urt. v. 25.11.2012 – I ZR 74/12) hat in einem von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE geführten Verfahren entschieden, dass Eltern für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder im Internet nicht haften, wenn sie ihnen zuvor die Nutzung etwa von Tauschbörsen verboten haben.

Die Frage, die sich nun stellt: Wie können Eltern eigentlich rechtsverbindlich nachweisen, dass sie ihre Kinder belehrt haben?

Rechtsanwalt Christian Solmecke: “Genau das haben wir uns auch überlegt und einen verbindlichen Mustervertrag entworfen. Den können die Eltern von unserer Homepage herunterladen, ihn ausdrucken und mit den Kindern im Rahmen einer Belehrung durchgehen. Am Ende unterschreiben alle Beteiligten den Vertrag und merken das Datum mit an. Im Falle eines Falles können die Eltern nun jederzeit belegen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.”

Vertrag über die Internetnutzung: Ein Stück Sicherheit für ganz viele Online-Probleme
Der “Vertrag über die Internetnutzung” (http://wbs.is/internet-vertrag) steht als kostenlose PDF zum Herunterladen bereit.

Da die meisten Kostennoten an die Eltern die Tauschbörsen betreffen, regelt gleich der erste Punkt im Vertrag den Umfang mit dem Filesharing. Dabei heißt es: “Ich habe verstanden, dass ich keine Tauschbörsen nutzen darf. Insbesondere darf ich weder auf Tauschbörsen, noch auf anderen Internetseiten Bilder, Videos, Musik oder Filme hoch- oder herunterladen, ohne vorher meine Eltern zu fragen.”

Aber wenn schon, denn schon. Christian Solmecke: “Wir haben uns zusammengesetzt und noch acht weitere Punkte aufgestellt, die in so einen Vertrag hineingehören. Sie legen in der Familie fest, wie sich die Kinder im Internet zu verhalten haben. So geht es im Vertrag auch um Abofallen, um den Identitätsdiebstahl in sozialen Netzen, um Cybermobbing, um den Jugendschutz und um das Recht am eigenen Bild.”

Passend zum Mustervertrag stellt die Kanzlei auch eine PDF mit Erläuterungen zur Verfügung. Hier stellen die Anwälte jeden einzelnen Punkt auf dem Vertrag noch einmal vor und erläutern, auf welche Online-Gefahren und Rechtsprobleme die Formulierungen genau abzielen. Die Eltern werden auf diese Weise für Probleme sensibilisiert, die sie oft noch gar nicht selbst auf dem Radar hatten.

Kontaktaufnahme mit RA Christian Solmecke
Christian Solmecke steht den Medien gern unter der Telefonnummer 0221 – 400 67 550 oder per E-Mail an info@wbs-law.de für weiterführende Kommentare oder für Originaltöne zur Verfügung.

(ca. 5.300 Zeichen, zum kostenlosen Abdruck freigegeben)

Wichtige Links:
Homepage der Kanzlei:
http://www.wbs-law.de/
Mustervertrag für Eltern und Kinder: http://wbs.is/internet-vertrag
Handbuch Filesharing: http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2012/06/Filesharing-Handbuch-WILDE-BEUGER-SOLMECKE.pdf
Filesharing FAQ: http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2010/02/filesharing-faq-2010.pdf
Verfahren und Urteile zum Thema Filesharing: http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/filesharing-verfahren-vor-dem-bgh-wir-berichten-live-auf-facebook-32137/
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Weiterführende Informationen zum Unternehmen:
Die Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hat sich auf die Beratung der Online-Branche spezialisiert. Insgesamt arbeiten in der Kanzlei 16 Anwälte. Rechtsanwalt Christian Solmecke (38) hat in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce stetig ausgebaut. So betreut er zahlreiche Medienschaffende und Web 2.0 Plattformen.
Die Kanzlei vertritt über 27.000 abgemahnte Tauschbörsennutzer und hat das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof für die beklagten Eltern geführt.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Christian Solmecke auch Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist für den Westdeutschen Rundfunk und andere Medien.

Informationen zum verantwortlichen Unternehmen:
WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln
Ansprechpartner für die Presse: Christian Solmecke, LL.M., Rechtsanwalt
Tel.: 0221 – 400 67 550
Fax: 0221 – 951563-3
E-Mail: info@wbs-law.de
Internet: http://www.wbs-law.de/

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