Mit der Gelangensbestätigung schafft der Gesetzgeber einen einfachen und sicheren Nachweis für eine Umsatzsteuerbefreiung bei EU-Exporten. Es sind zwar auch Alternativnachweise möglich, Steuerexperten und Wirtschaftsprüfer sehen jedoch in der Gelangensbestätigung den einzig sicheren Nachweis für die Steuerbefreiung.
Spätestens jetzt sollten die Unternehmen beginnen, die organisatorischen Voraussetzungen für den Nachweis der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen zu schaffen und dies auch mit ihren Kunden zu kommunizieren.
Für die Frage, durch welche Belege der Nachweis zu führen ist, wird unterschieden in so genannte Beförderungsfälle, in denen Kunde oder Lieferer die Ware transportieren und in Versendungsfälle, in denen Dritte, z. B. KEP-Dienstleister und Spediteure, in den Transportvorgang eingeschaltet sind. In beiden Fällen ist man mit der Gelangensbestätigung grundsätzlich auf der sicheren Seite.
Im Versendungsfall kann der Nachweis auch über einen Abliefernachweis (Tracking & Tracing-Protokoll) geführt werden. Zusammen mit dem Rechnungsdoppel und der schriftlichen oder auch elektronischen Auftragserteilung hat der Gesetzgeber diese Möglichkeit der Nachweisführung jetzt offiziell bestätigt.
Software Gelangensbestätigung
Die Softwarelösung „U12-Umsatzsteuer Befreiung Sichern“ von Rhenania Computer unterstützt beide Varianten. In den Fällen, in denen der Frachtführer Sendungsdaten zur Verfügung stellt, können diese von „U12“ abgerufen und als Abliefernachweis archiviert werden.
In den Fällen, in denen keine Sendungsdaten zur Verfügung stehen, unterstützt Sie „U12“ bei der Erstellung und beim Versand der Gelangensbestätigung, überwacht die Rückläufer und mahnt fehlende Bestätigungen an. Die Rückläufer werden manuell oder mit Scanner erfasst. Die OP-Verwaltung setzt mehrere Mahnstufen ein und hängt alle ausstehenden Gelangensbestätigung als PDF-Datei an. Neben der „Einzelbestätigung“ ist auch eine „Sammelbestätigung“ möglich, die monatlich oder quartalsweise versendet werden kann.
Weitere Informationen unter:
http://www.versandlogistik.info/gelangensbestaetigung.html
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