Coby bringt Android 4.0 auf seine aktuelle Tablet-Range / Kostenloses“Ice Cream Sandwich“-Update ab sofort verfügbar

Coby Electronics bietet als einer der ersten Hersteller ab sofort ein kostenloses Android 4.0.3-Upgrade für seine aktuellen Internet-Tablets. So können viele Modelle aus der KYROS-Reihe, die noch über das Betriebssystem Android 2.3 verfügen, upgedated werden. Dabei ist das Aufspielen von "Ice Cream Sandwich" kinderleicht: Der Nutzer lädt bei bestehender WiFi-Verbindung das Update einfach auf sein Tablet, indem er im Browser die Webseite www.cobygermany.de &ouml

Elegante, quadratische“Hard Drive Sq“mit bis zu 3 TB Speicher: Freecom präsentiert externe Festplatte mit direkter TV-Anbindung via USB

Berlin, 25. April 2012 – Freecom, eine Tochtergesellschaft der Mitsubishi Chemical Holdings Group und prämierter Hersteller designorientierter mobiler Festplatten und tragbarer Speichermedien, präsentiert die Hard Drive Sq, eine externe 3,5-Zoll-Festplatte mit innovativer, quadratischer Form. Mit ihrem einzigartigen, organischen Design und modernster Technologie ist die Hard Drive Sq die perfekte Mischung aus Eleganz und Funktionalität. Diese Festplatte kann nicht nur zum Speicher

Schnell, formschön und praktisch Der neue Store“n“Go V3 USB Drive mit USB 3.0″SuperSpeed“

Eschborn, 2. Mai 2012 – Verbatim präsentiert den Store "n" Go V3 USB Drive, einen USB-Stick mit USB 3.0-"SuperSpeed"-Schnittstelle für ultraschnelle Datenübertragung. Er zeichnet sich durch ein kompaktes sowie handliches Format und ein modernes Design aus. Ein integrierter "Slide-and-Lock"-Schiebemechanismus schützt den USB-Stecker. Der Store "n" Go V3 ist in sieben attraktiven Farben und mit einer Speicherkapazität von bis zu 64 G

Tele2 begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Preisansage im Call-by-Call

Tele2 begrüßt die jüngste Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes, allen Call-by-Call Anbietern Zeit zu
geben, die nach dem neuen Telekommunikationsgesetz geforderte
Preisansage für Call-by-Call Gespräche technisch umzusetzen. Im
bisherigen Gesetzesentwurf fehlte eine solche Frist. Anbieter von
Call-by-Call hätten entsprechend am Tag nach Verkündung des Gesetzes
alle Vorgaben ohne einen zeitlichen Vorlauf erfüllen müssen. Gegen
die fehlend