Datenschutz: Kostenlose Erstberatung
München, 05.05.2012 – Der gesetzliche Auftrag durch das Bundesdatenschutzgesetz zwingt immer mehr Unternehmen zum Handeln. Die Vielzahl der Verordnungen, die Frage nach den Vor- und Nachteilen eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten sowie die Fülle an unterschiedlichen Angeboten der entsprechenden Dienstleister machen es den Entscheidungsträgern jedoch nicht leicht, ihrer Verantwortung nachzukommen.